Marktgemeinde Altlengbach

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Hundeabgabe

Zuständig

Wer in Niederösterreich einen Hund hält, muss diesen bei der zuständigen Gemeinde, wo der Hund gehalten wird, anmelden. In der Marktgemeinde Altlengbach kann dies am Gemeindeamt oder direkt online über die Homepage (Bereich Formulare) vorgenommen werden. Wird ein Hund nicht angemeldet, so kann dies zu Verwaltungsstrafen führen. Die Grundlage hierfür bildet das NÖ Hundehaltegesetz, in der derzeit geltenden Fassung.

Für jeden angemeldeten Hund ist darüber hinaus eine jährliche Hundeabgabe an die zuständige Gemeinde zu entrichten. Die Höhe dieser Abgabe wird vom jeweiligen Gemeinderat festgelegt. Die Grundlage hierfür bildet das NÖ Hundeabgabegesetz 1979. Grundsätzlich wird hierbei in drei Kategorien unterschieden nämlich in Nutzhunde, Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und sonstige Hunde.

Als Nutzhunde gelten Hunde denen eine spezielle Verwendung zukommt. Dies können beispielsweise Wachhunde, Jagdhunde oder Rettungshunde sein. Eine Anerkennung als Nutzhund ist am Gemeindeamt schriftlich zu beantragen und darüber wird mittels Bescheides entschieden.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial werden von der NÖ Landesregierung mittels dem NÖ Hundehaltegesetz definiert. Die Zuteilung erfolgt hierbei nach den Rassen. Umgangssprachlich werden diese Hunde auch als „Listenhunde“ bezeichnet.

Als sonstige Hunde gelten all jene Hunde, welche nicht als Nutzhunde oder als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial eingestuft werden. Diese machen somit den größten Teil der gehaltenen Hunde aus.

Die jeweiligen Tarife, welche vom Gemeinderat der Marktgemeinde Altlengbach festgelegt werden, betragen derzeit

€ 6,54 für Nutzhunde


€ 40,- für den ersten sonstigen Hund
€ 70,- für den zweiten sonstigen Hund
€ 100,- für jeden weiteren sonstigen Hund


€ 125,- für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

€ 250,- für zwei Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial


Beispiel: Eine Familie hält insgesamt vier Hunde. Es handelt sich hierbei um Rassen, welche nicht unter die Kategorie „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ fallen. Für keinen der Hunde ist eine Anerkennung als Nutzhund vorhanden.

Hundeabgabe = € 40,- (für den ersten Hund) + € 70,- (für den zweiten Hund) + € 100,- (für den dritten Hund) + € 100,- (für den vierten Hund) = € 310,- (jährlich zu entrichtende Hundeabgabe)

Beispiel: Von einem Ehepaar werden drei Hunde gehalten. Der erste Hund wurde als Nutzhund von der Gemeinde anerkannt. Der zweite Hund ist eine Rasse, welche unter die Kategorie „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ fällt. Der dritte Hund fällt weder unter diese Kategorie noch wird er als Nutzhund anerkannt.

Hundeabgabe = € 6,54 (für den Nutzhund) + € 125,- (für den Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial) + € 40,- (für den ersten sonstigen Hund) = € 171,54 (jährlich zu entrichtende Hundeabgabe)


Hundemarke

Im Zuge der Anmeldung der Hunde bei der Marktgemeinde Altlengbach erhält jeder Hund eine Hundemarke. Diese ist mit einer Nummer versehen, welche den Hund eindeutig zuordnet und als angemeldet kennzeichnet. Die Hundemarke sollte ständig am Halsband des Hundes angebracht sein.

Für die Hundemarke ist ein einmaliger Kostenersatz in Höhe von € 1,- zu entrichten.