Marktgemeinde Altlengbach

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Nächtigungstaxe

Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Abgabe, welche sich das Land Niederösterreich mit der einhebenden Gemeinde teilt. Es verbleiben 35% der eingehobenen Nächtigungstaxe bei den Gemeinden. Der Rest geht an das Land Niederösterreich. In beiden Fällen sollen die Einnahmen für die Förderung und Weiterentwicklung des Tourismus verwendet werden.

Eine Nächtigungstaxe ist von jedem Gast zu bezahlen, welcher in einer Gästeunterkunft in einem Gemeindegebiet in Niederösterreich übernachtet und auf den keine Ausnahmebestimmung (wie z.B. noch nicht vollendetes 15. Lebensjahr) zutrifft. Grundlage hierfür bildet der §12 des NÖ Tourismusgesetzes 2010, in der derzeit gültigen Fassung.

Die Nächtigungstaxe ist von den Betreibern der Gästeunterkunft (Hotels, Gaststätten, aber auch Privatpersonen im Rahmen der Zimmervermietung wie „Airbnb“ oder ähnlichem!) einzuheben und bis spätestens 15. des darauffolgenden Monats an die jeweilige Gemeinde abzuführen.

Die Höhe der Nächtigungstaxe richtet sich nach der Ortsklasse der Gemeinde. Die Ortsklasse wiederrum wird durch eine Verordnung des Landes Niederösterreich festgelegt. Hierfür sind mehrere Faktoren (Lage, touristische Bedeutung, Nächtigungszahlen, …) ausschlaggebend. Die Marktgemeinde Altlengbach fällt gemäß der Verordnung des Landes Niederösterreich in die Ortsklasse I. Die Nächtigungstaxe beträgt daher € 1,60 pro Person und pro Nächtigung. 

Beispiel: Eine dreiköpfige Familie, bestehend aus einer Frau (38 Jahre) einem Mann (40 Jahre) und einem Kind (12 Jahre) übernachtet von 10. April bis 14. April in einem Hotel. Am 14. April wird das Zimmer bezahlt. Hierbei wird vom Hotelier auch die Nächtigungstaxe berechnet und eingehoben.

Anzahl der Übernachtungen = 4 (10. auf 11. April, 11. auf 12. April, 12. auf 13. April und 13. auf 14. April)

Anzahl der zu abgabepflichtigen Personen = 2 (Frau und Mann; Kind ist ausgenommen da 15. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde)

Nächtigungstaxe laut Ortsklasse = € 1,60

Zu entrichtende Nächtigungstaxe von der Familie an das Hotel = 4 (Übernachtungen) x 2 (Personen) = 8 (Gesamtnächtigungen) x € 1,60 (Nächtigungstaxe) = € 12,80 (zu entrichtende Nächtigungstaxe)

Der Hotelier hat daher bis spätestens 15. Mai die € 12,80 an die Marktgemeinde Altlengbach abzuführen. Bei dieser verbleiben wiederrum 35%. Dies entspricht € 4,48.

Beispiel: Eine private Familie vermietet ein leerstehendes Zimmer in ihrem Einfamilienhaus über die Plattform „Airbnb“. Daraufhin übernachten von 08. April bis 09. April zwei Männer in diesem Zimmer. Am 09. April begleichen die Männer die Kosten für die Übernachtung. Hierbei hat die Familie auch die Nächtigungstaxe in Höhe von € 3,20 (Zwei Personen x eine Übernachtung x € 1,60) einzuheben und diese bis spätestens 15. Mai an die Marktgemeinde Altlengbach abzuführen. Bei dieser verbleiben wiederrum 35%. Dies entspricht € 1,12.