Marktgemeinde Altlengbach

Altlengbach_mobility

Abfallwirtschaftsgebühren

Zuständig

Durch den Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk St. Pölten (GVU St. Pölten) ist ein einheitliches System mit gleichen Gebühren installiert. Durch die im gesamten Bezirk gesammelten Mengen können bessere Preise bei Entsorgern laufend verhandelt werden. Aktuell fallen folgende Gebühren inklusive der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer an:

 

Restmüll

120 l Restmülltonne (Einpersonenhaushalte), 7 Abfuhren/Jahr................€        81,72
120 l Restmülltonne (Mehrpersonenhaushalte), 13 Abfuhren/Jahr..........€     151,77
240 l Restmülltonne für 1 Haushalt, 13 Abfuhren/Jahr...............................€     214,47
240 l Restmülltonne für 2 Haushalte, 13 Abfuhren/Jahr.............................€     261,36
1100 l Restmülltonne, 13 Abfuhren/Jahr.......................................................€ 1.366,62
Zusätzliche Restmüllsäcke - pro Stück...........................................................€        5,00

Biomüll

120 l Biomülltonne Biomülltonne , 28 Abfuhren/Jahr.................................€    90,03
240 l Biomülltonne Biomülltonne, 28 Abfuhren/Jahr..................................€ 180,05
Sammelsack für Grasschnitt und Laub.........................................................€     1,60
Zusätzlich Maisstärkesäcke - pro Rolle..........................................................€     2,60
Zusätzlich Maisstärkeküberl...........................................................................€     4,00

 

Die Gebühren für die Restmüllbehälter decken gleichzeitig den Aufwand für die öffentlichen Müllsammelstellen (Altglas, Metallverpackungen, Altkleidung, ...), den Aufwand für die Betreibung eines Altstoffsammelzentrums am Areal des Wirtschaftshofes der Marktgemeinde Altlengbach, den Aufwand für die Problemstoffsammlungen sowie den Aufwand für die Durchführung einer Sperrmüll‐ Hausabholung. Daher ist es auch gesetzlich vorgeschrieben, dass jedem Haushalt mindestens eine Restmülltonne zugeteilt wird, da dadurch eine Vielzahl von Leistungen genutzt werden kann.

Zusätzlich wird noch eine Seuchenvorsorgeabgabe eingehoben. Als Basis für die Berechnung wird das Restmüllbehältervolumen herangezogen, jedes angefangene jährliche Behältervolumen von 3.500 Litern wird mit 15,00 Euro jährlich als Basis belastet (dies betrifft Einfamilien- und Reihenhaus-Haushalte). Bei Wohnhausanalgen wird um eine gerechte Erfassung zu gewährleisten, jedes angefangene 1.000 Liter Restmüllvolumen mit 4,40 Euro pro Jahr belastet. Das bedeutet, dass das Restmüllvolumen als Hebesatz herangezogen wird, die Seuchenvorsorgeabgabe ansonsten mit der Müllgebühr in keinen Zusammenhang steht.