Marktgemeinde Altlengbach

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Wasserversorgungsanlage – Wasserbezugsgebühr

Zuständig

Die Wasserbezugsgebühr wird für den Bezug von Wasser aus der öffentlichen Gemeindewasserleitung vorgeschrieben. Es handelt sich hierbei um eine Abgabe, welche jährlich neu festgesetzt wird. Zusätzlich sind quartalsweise (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) Akontozahlungen zu entrichten. Die Höhe dieser Abgabe ergibt sich aus dem Produkt des gemessenen Wasserverbrauches multipliziert mit dem Einheitssatz der Marktgemeinde Altlengbach. Die Grundlage für die Vorschreibung dieser Abgabe bildet das NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, in der aktuell gültigen Fassung.

Der Wasserverbrauch wird anhand der abgelesenen Werte des geeichten Wasserzählers ermittelt. Es wird hierbei der Stand zum Ablesestichtag (30. Juni) mit dem Stand des Vorjahres verglichen. Die Differenz wird als Verbrauch angesehen. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt durch die Marktgemeinde Altlengbach, bei jenen Liegenschaften die einen Funkwasserzähler besitzen, automatisch. Alle anderen Liegenschaften erhalten rechtzeitig ein entsprechendes Schreiben mit der Aufforderung zur Ablesung und Bekanntgabe der Zählerstände. Diese Berechnungsformel findet sich im §10 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978.

Der Einheitssatz, welcher vom Gemeinderat der Marktgemeinde Altlengbach festgelegt wird, beträgt derzeit € 2,30. Hierzu kommt noch die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von 10%.

Um die finanzielle Belastung der Liegenschaftseigentümer besser aufzuteilen werden quartalsweise Akontozahlungen eingehoben. Diese werden bei der Festsetzung der Wasserbezugsgebühren entsprechend berücksichtigt, wodurch beim Stichtag lediglich allfällige Rückstände/Guthaben eingehoben/ausbezahlt werden. Anschließend werden die Akontozahlungen für das nächste Jahr angepasst.

Beispiel: Auf einer Liegenschaft befindet sich ein Wohnhaus mit einem Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung. Zum Stichtag des vorigen Jahres zeigte der Wasserzähler einen Stand von 100m³ an. Zum aktuellen Stichtag zeigt der Wasserzähler einen Stand von 170m³ an.

Wasserverbrauch = 70m³ (Aktueller Stand von 170m³ abzüglich des alten Standes von 100m³)

Einheitssatz = € 2,30

Wasserbezugsgebühr = 70 (Verbrauch) x € 2,30 (Einheitssatz) = € 161,- (Netto) + € 16,10 (gesetzliche Mehrwertsteuer von 10%) = € 177,10 (Wasserbezugsgebühr für den Ablesezeitraum 30. Juni des Vorjahres bis 30. Juni dieses Jahrs)

Geleistete Akontozahlungen im Ablesezeitraum 30. Juni des Vorjahres bis 30. Juni dieses Jahres = € 150,-

Rückstand/Guthaben = € 177,10 (Wasserbezugsgebühr) - € 150,- (geleistete Akontozahlungen) = € 27,10 (Rückstand der vom Liegenschaftseigentümer zu begleichen ist.

Neue Festsetzung der Akontozahlungen für den aktuellen Ablesezeitraum (30. Juni dieses Jahres bis 30. Juni des nächsten Jahres) = € 177,10 (Wasserbezugsgebühr) / 4 (Quartale) = € 44,28 (quartalsweise zu entrichtende Akontozahlung, welche bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt wird.