Marktgemeinde Altlengbach

Altlengbach_mobility

Wasserversorgungsanlage – Bereitstellungsgebühr

Zuständig

Die Bereitstellungsgebühr wird für die Bereitstellung der öffentlichen Gemeindewasserleitung mittels Bescheides vorgeschrieben. Es handelt sich hierbei um eine jährliche Abgabe, welche quartalsweise (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) zu entrichten ist. Die Höhe dieser Abgabe ergibt sich aus dem Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag der Marktgemeinde Altlengbach. Die Grundlage für die Vorschreibung dieser Abgabe bildet das NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, in der aktuell gültigen Fassung.

Der Verrechnungsgröße des Wasserzählers richtet sich nach der Dimension des Wasserzählers (maximal zulässiger Durchfluss) und wird in m³ pro Stunde angegeben. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern (und somit bei der Mehrheit der Haushalte in Altlengbach) werden standardmäßig Wasserzähler mit einer Verrechnungsgröße von 3m³ pro Stunde verbaut. Bei Firmengebäuden, Wohnhausanlagen oder sonstigen Großbauten können Wasserzähler mit einer entsprechend höheren Verrechnungsgröße zum Einsatz kommen. Diese Berechnungsformel findet sich im §9 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978.

Der Bereitstellungsbetrag, welcher vom Gemeinderat der Marktgemeinde Altlengbach festgelegt wird, beträgt ab dem 01.07.2022 € 45,- (bis 01.07.2022 € 30,-).Hierzu kommt noch die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von 10%.

Beispiel: Auf einer Liegenschaft befindet sich ein Wohnhaus mit einem Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung. Es wurde der „Standard“-Wasserzähler mit einer Verrechnungsgröße von 3m³ pro Stunde eingebaut.

Bereitstellungsbetrag = € 45,-

Bereitstellungsgebühr = 3 (Verrechnungsgröße in m³ pro Stunde) x € 45,- (Bereitstellungsbetrag) = € 135,- (Netto) + € 13,50 (gesetzliche Mehrwertsteuer von 10%) = € 148,50 (Bereitstellungsgebühr pro Jahr)

Quartalsweise zu bezahlen = € 148,50 / 4 (Quartale) = € 37,12