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Landesgericht St. Pölten

Landesgericht St. Pölten

Die Landesgerichte (Gerichtshöfe erster Instanz) sind in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert über 15.000 Euro und- unabhängig vom Streitwert - bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten und Amtshaftungsfälle) zuständig. Zu beachten ist, dass bestimmte Rechtssachen aber - unabhängig vom Streitwert - den Bezirksgerichten zugewiesen sind (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten).

Im Strafrechtsbereich sind die Landesgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen und Verbrechen zuständig, für die eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr übersteigt sowie - unabhängig von der Strafdrohung - für bestimmte Vergehen (z.B. Gefährliche Drohung).

In zweiter Instanz sind die Landesgerichte für die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte zuständig.

 

Amtsstunden: 07:30 - 15:30 Uhr

Einlaufstelle: 07:30 - 15:30 Uhr

Parteienverkehr: Mo, Mi - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr
Di: 08:00 - 12:00 Uhr

 

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

 

Zeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 07:30 Uhr - 15:30 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Di, 21.05.2024 ab 07:30 Uhr

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Kontakt

Kontaktdaten von Landesgericht St. Pölten
AdresseSchießstattring 6
3100 St. Pölten
Telefon+43 2742 809-0
Fax+43 2742 79566
Webhttp://www.justiz.gv.at

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