Reisepass – Miteintragung von Kindern (M)

Reisepass – Miteintragung von Kindern (M)

Seit dem 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Nähere Informationen zur Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige finden sich auf HELP.gv.at.

Stand: 15.06.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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