Reisepass – Minderjährige unter 18 Jahren
HINWEIS
Seit dem 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Persönliche Antragstellung – Identitätsfeststellung
Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis des Antragstellers muss nachgewiesen werden.
Pass mit Chip/Fingerabdrücke
Seit dem 15. Juni 2009 werden – auch für Kinder – ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt. Auf dem Chip werden die persönlichen Daten und das Lichtbild gespeichert; Ab dem 12. Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst und am Chip gespeichert.
Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren
- Bis zwei Jahre: zwei Jahre
- Ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
- Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre
Voraussetzungen
- Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
- Bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) muss den Antrag die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter (z.B. verheiratete leibliche Eltern, ledige Mutter, andere Personen, sofern vom Gericht übertragen) stellen.
- Der mündige Minderjährige (ab vollendetem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) kann den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses selbst stellen, sofern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin nachgewiesen wird.
Zuständige Stelle
Die Passbehörde:
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Antragstellung bei der Gemeinde
Einige Gemeinden nehmen Reisepassanträge entgegen und leiten diese an die zuständige Passbehörde weiter. Nähere Informationen finden sich bei der entsprechenden Gemeinde.
Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit bis zur Zustellung des Reisepasses gerechnet werden.
Verfahrensablauf
Ein Reisepass für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat.
Beispiele:
- Für eheliche Kinder sind beide Elternteile vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.
- Für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Falls die Vertretungsbefugnis (im Falle einer gemeinsamen Obsorge) auch für den Vater gilt, muss er dies durch einen mit Rechtskraftbestätigung versehenen Obsorgebeschluss nachweisen.
- Für Kinder aus einer geschiedenen Ehe ist jene Person vertretungsbefugt, auf die die Obsorge übertragen wurde. Die Obsorgebefugnis muss nachgewiesen werden (siehe erforderliche Unterlagen).
- Für Pflegekinder sind die Pflegeeltern vertretungsbefugt sofern ihnen die gesamte Obsorge übertragen wurde.
- Kinder minderjähriger Eltern werden in der Regel vom Jugendamt vertreten.
Die Unterschrift am Antragsformular im Scanfeld (befindet sich rechts oben am Formular) wird vom Kind selbst oder von anderen Personen (Begleitperson bzw. Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Passbehörde in Blockbuchstaben) geleistet.
Zustellung des Reisepasses
Normale Zustellung: Die Passbehörde stellt den Reisepass nicht direkt aus, dieser wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.
Expresspass: Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.
Ein-Tages-Expresspass: Seit 15. März 2010 kann auch ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der am nächsten Arbeitstag mit einem eigenen Botendienst zugestellt wird.
Weiterführende Informationen zum Ein-Tages-Expresspass . finden sich im entsprechenden Informationsblatt.
Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.
Verständigungsservice
Bürgerinnen/Bürger können sich durch einen an einem bestimmten Datum per E-Mail an die Passerneuerung bzw. -änderung erinnern lassen.
Terminvereinbarung
Die folgenden Passbehörden bieten die Möglichkeit, eine Online-Terminreservierung für den Reisepassantrag vorzunehmen:
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (in der Regel Mutter/Vater)
- Geburtsurkunde des Kindes (kann verlangt werden)
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
- Ein Passbild vom Kind (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Nachweis der Vertretungsbefugnis:
- Heiratsurkunde der Eltern bei aufrechter Ehe oder
- Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
- Nachweis über die pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung mit Rechtskraftbestätigung oder
- Vergleich über die gemeinsame Obsorge mit Rechtskraftbestätigung oder
- Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde inklusive beglaubigter Übersetzung oder
- Schriftliche Vollmacht für die Antragstellung und schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (eventuell in Verbindung mit einem Nachweis der Obsorge) zur Ausstellung eines Reisedokumentes, wenn der Antrag von einer/einem Dritten eingebracht wird. Achtung: Die Identität des Kindes ist in diesem Fall durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
- Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils zur Ausstellung eines Reisedokumentes (eventuell in Verbindung mit einem Nachweis der Obsorge), wenn der Antrag von der/dem mündigen Minderjährigen selbst gestellt wird. Achtung: Die Identität des Kindes ist in diesem Fall durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen) oder der Antrag nicht von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter gestellt wird (z.B. amtlicher Lichtbildausweis des antragsberechtigten Elternteils für Unterschriftenvergleich bei Vorlage einer Vollmacht und Zustimmungserklärung).
Kosten
- Bis zum bzw. am 2. Geburtstag:
- Normale Zustellung bei Erstausstellung: gebührenfrei
- Normale Zustellung bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B. wegen Namensänderung: 30 Euro
- Expresszustellung: 45 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 165 Euro
- Nach dem 2. Geburtstag:
- Normale Zustellung: 30 Euro
- Expresszustellung: 45 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 165 Euro
- Ab dem 12. Geburtstag:
- Normale Zustellung: 75,90 Euro
- Expresszustellung: 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro
Weiterführende Informationen zum Ein-Tages-Expresspass . finden sich im entsprechenden Informationsblatt.
Rechtsgrundlagen
ACHTUNG
Bei Antragstellung bei der Passbehörde (auch bei den Magistratischen Bezirksämtern in Wien) ist kein Formular notwendig, die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf. Das Formular wird in der Regel nur bei der Antragstellung über das Gemeindeamt benötigt.
Reisepass für Minderjährige – Ausstellung – Antrag
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Finanzen
Bundesministerium für Inneres