Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Aus gegebenen Anlass wird höflichst auf folgendes hingewiesen:
Gemäß Verordnung des Gemeinderates von Altlengbach vom 31. Mai 1972 ist die Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindebereich von Altlengbach - mit Ausnahme in landwirtschaftlichen Betrieben - an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen zwischen 12:00 und 14:00 Uhr sowie zwischen 20:00 und 07:00 Uhr verboten.
Im Interesse der Wahrung bzw. der Förderung von gutnachbarlichen Zusammenlebens wird höflichst gebeten, die vorstehend zitierte Verordnung genau zu beachten.
Für Ihr Verständnis wird schon im Voraus gedankt.