Marktgemeinde Altlengbach

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Bericht zur Hundehaltung in Altlengbach

In der Marktgemeinde Altlengbach wurden mit Stand 31. Dezember 2023 insgesamt 415 Hunde von 357 Personen gehalten. 

Bei einer Gesamteinwohnerzahl von 4.044 Personen (Haupt‐ und Nebenwohnsitzer zum Stand 31. Dezember 2023) bedeutet dies das 8,83 % der Bevölkerung von Altlengbach zumindest  einen   Hund  besitzen.

Hundehaltung in Altlengbach

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 36 neue Hundeanmeldungen am Gemeindeamt der Marktgemeinde Altlengbach durchgeführt. Diese beinhalten sowohl jene Tiere, welche neu erworben wurden, als auch jene Tiere, welche mit deren Besitzern nach Altlengbach übersiedelt sind. 

Die meistgehaltene Hunderasse ist mit 57 Exemplaren der „nicht genauer definierte Mischlingshund“. Es handelt sich hierbei um Hunde, deren Rassenzugehörigkeit nicht genau bestimmt werden kann bzw. zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht genauer bestimmt war. 

Bei den rassigen Hunden steht der „Labrador“ mit 29 Exemplaren an der Spitze. Auf dem zweiten Platz befindet sich mit 26 Exemplaren der „Chihuahua“ und den dritten Platz belegt mit 16 Exemplaren der „Deutsche Schäferhund“. Bei allen diesen Hunderassen handelt es sich nicht um Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential. 


 Seit 1. Juni 2023 ist das neue Hundehaltegesetz in Niederösterreich in Kraft.

Durch diese Änderungen sind die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Menschen und Hund erhöht worden. Aus diesem Grund müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter bestimmte Grundkenntnisse über die Hundehaltung (Sachkundenachweis) und eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen. Diese Änderungen gelten für alle Hunde, die nach dem Inkrafttreten der Novelle angemeldet werden.


Die wichtigsten Änderungen:

Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) für alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer:

• Eine einstündige Information durch einen Tierarzt/Tierärztin über die Gesundheit und die richtige Haltung und Pflege eines Hundes

• Eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person über den Hund als soziales Lebewesen, die Mensch-Hund-Beziehung und unter anderem auch Maßnahmen zur Stressvermeidung bei Hunden

 

Der erweiterte Sachkundenachweis für „Listenhunde“

• umfasst zehn Stunden und besteht aus einem theoretischen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes sowie einem praktischen Teil Verpflichtende Haftpflichtversicherung

• für alle Hunde mit einer Mindestversicherungssumme 

Obergrenze

• nur mehr max. fünf Hunde pro Haushalt

 

Vorzuweisende Unterlagen bei der Anmeldung im Gemeindeamt:

Sachkundenachweis: Nachfrist von sechs Monaten zum Erbringen des Nachweises. Erweiterter Sachkundenachweis: für Listenhunde und auffällige Hunde.

Hundehaftpflichtversicherung: für jeden Hund

– bisher wurde dies nur bei „Listenhunden“ verlangt.

 

Bestimmungen für Personen die bereits einen Hund halten:

Jene Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle bereits einen Hund halten müssen binnen zwei Jahren (1. Juni 2025) den Nachweis der Haftpflichtversicherung erbringen, um zu gewährleisten, dass in Zukunft möglichst alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind.


Wichtig!

Weiters möchten wir, gemäß § 8 des NÖ Hundehaltegesetzes, auf die Leinenpflicht und die Verwendung der Hundekotsäcken hinweisen. Helfen Sie mit, die Streitigkeiten in Nachbarschaften zu beseitigen, die Probleme durch verunreinigtes Futtermittel in der Landwirtschaft zu verhindern und den Ärger von Sparziergänger vorzubeugen. 

Halten Sie Ihre Daten in der Heimtierdatenbank aktuell. Sollten Sie einen neuen Hund besitzen, melden Sie diesen bitte an. Sollte Ihr Hund versterben, ist dieser in der Heimtierdatenbank abzumelden. Sollte Ihr Hund den Besitzer wechseln, sollten Sie dies ebenfalls ummelden.


Danke!

09.02.2024