Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Förderungen
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Altlengbach hat in seiner Sitzung vom 09.11.2020 (Änderung beschlossen am 11.12.2023) die nachfolgenden Förderungsrichtlinien beschlossen. Dies hatte den Grund, dass dadurch alle Förderungen, welche von der Marktgemeinde Altlengbach gewährt werden, vereinheitlicht in einem Werk dargestellt sind.
Die Zuständigkeiten für die Gewährung einer Förderung bzw. für die Abweisung eines Förderansuchens gemäß dieser Richtlinie wurden wie folgt festgelegt:
Über Förderansuchen, welche in deren Art oder Höhe über die Bestimmungen dieser Richtlinie hinausgehen, hat der Gemeinderat separat zu entscheiden.
Des Weiteren beinhalten diese Förderungsrichtlinien einheitliche Antragsformulare für die einzelnen Förderungsarten der Marktgemeinde Altlengbach. Diese dienen einer besseren Übersicht für die Förderungswerber.
Genauere Auskünfte zu den einzelnen Förderungen sowie zu deren Beantragung können jederzeit am Gemeindeamt der Marktgemeinde Altlengbach eingeholt werden.
Förderungsrichtlinien der Marktgemeinde Altlengbach (384 KB) - .PDF