
Marktgemeinde Altlengbach
In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen verboten.
Es ist weiters verboten, brennende und glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) wegzuwerfen.
Hier finden Sie die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten
22.04.2026 / 13:51